Ehrenamt & Freiwillige

Ehrenamt funktioniert bei der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop auf verschiedene Arten:

  • Wenn Sie Ihre Fähigkeiten und Ihre Zeit einbringen möchten, sind Sie bei uns genau richtig. In vielen verschiedenen Einrichtungen und Bereichen, von der Kita bis zur Flüchtlingshilfe, von der Übernahme einer Betreuung über das Lesen-Üben in der Grundschule bis zum Aushelfen am Grillstand beim Stadtteilfest - wir freuen uns riesig, wenn Sie sich entscheiden, etwas von Ihrer freien Zeit der AWO bzw. den Menschen, die wir begleiten, zu schenken!
    Stöbern Sie auf unserer Internetseite, schauen Sie, wo Sie Spaß hätten, sich einzubringen.
  • Besonders junge Leute können sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder im Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf verschiedene Weise ausprobieren und engagieren.
  • Oder - ganz klassisch - Sie werden AWO-Mitglied und können sich nach Ihren Vorstellungen im AWO-Ortsverein Ihres Stadtteils engagieren.

FSJ / BFD

Ein Jahr Auszeit bei der AWO?

Ortsvereine

Als Verband sind für die AWO das klassische Ehrenamt und die Mitgliederaktivitäten von zentraler Bedeutung

 

Für eine ehrenamtliche Tätigkeit beim AWO Unterbezirk Gelsenkirchen / Bottrop benötigen Sie ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dieses können Sie in den Bürgerbüros der Städte Gelsenkirchen bzw. Bottrop beantragen.

Im Rahmen eines Ehrenamtes sind Sie grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.
Darüber hinaus gilt eine kollektive Haftpflichtversicherung. In deren Rahmen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der in den Gliederungen der AWO tätigen Ehrenamtlichen in Ausübung ihrer Tätigkeit für die AWO versichert.

Bei ehrenamtlichem Engagement in Einrichtungen und im Rahmen von Projektarbeit der AWO Gelsenkirchen / Bottrop gelten für Sie die jeweiligen Richtlinien sowie die konzeptionellen, pädagogischen bzw. gesetzlichen Vorgaben. Ihr Handeln im Sinne unseres Leitbildes ist Voraussetzung.

Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V.:
Versicherungsschutz im Ehrenamt