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Liebe Freund*innen und Besucher*innen,
seit dem 16.03.2020 beobachten wir aufmerksam die Entwicklungen, die mit der Corona-Pandemie zusammenhängen, und bewerten täglich die Situation neu. Hierbei orientieren wir uns an den Corona-Arbeitsschutzstandards und den landesweit geltenden Verordnungen. Denn Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter*innen sind uns wichtig!
Seit dem 4. Mai 2020 sind wir nun dabei, die Öffnung unserer Einrichtungen vorzubereiten. Wir haben das Hygiene-Konzept umgesetzt und können nun wieder unseren Betrieb aufnehmen. Folgende Veranstaltungen bis zu einer Gruppengröße von max. 55 Personen sind möglich: Arbeitstreffen, Parteitreffen zur Vorbereitung der Kommunalwahlen, Gremientreffen, Koordinationstreffen, Netzwerktreffen etc. Ausgenommen sind generell öffentliche und private Veranstaltungen sowie nicht notwendige private Treffen von Hobbyclubs etc..
Wenn Sie Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte wenden an die Kolleg*innen des Begegnungszentrums und des Bürgerhauses.
Begegnungszentrum: max. 52 Personen im großen Saal, verschiedene Bestuhlung möglich, Speisen und Getränke möglich
Bürgerhaus: max. 30 Personen, verschiedene Bestuhlung möglich, Speisen und Getränke möglich.
Eine Einweisung in die „neuen“ Corona-Hausregeln erfolgt über die Veranstaltungsleitung. Unterstützt werden Sie hierbei von den Mitarbeiter*innen in den Häusern.
Mirelle Neumann
Grenzstraße 47
45881 Gelsenkirchen
0209 87 90 80
0209 177 87 50