Die AWO Kreisverbände Gelsenkirchen und Bottrop bestehen aus den AWO Ortsvereinen in Gelsenkirchen bzw. Bottrop und Einzelmitgliedern.
Der Kreisverband wählt alle vier Jahre einen neuen Vorstand, der aus ein bis drei Vorsitzenden, einer Stellvertretung und drei bis zehn Besitzenden besteht.
Gewählt wird der AWO Kreisvorstand bei einer Kreiskonferenz, zu der Delegierte aus den AWO Ortsvereinen, die Delegierten der Versammlung der Einzelmitglieder und ein/e Vertreter/in des AWO Jugendwerkes eingeladen sind. Der Kreisvorstand trägt die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kreisverbandes. Die Tätigkeit im Kreisvorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich.
Der AWO Kreisverband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und organisiert Veranstaltungen, Schulungen und Fortbildungen für Mitglieder und Ehrenamtliche. Er ist zuständig für die Mitgliederwerbung und -betreuung, sowie Stellungnahmen zu Themen der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege.