Frauenhaus Bottrop

Flyer AWO Frauenhaus

AWO-Mitglied sein und gleichzeitig ganz gezielt eine Einrichtung unterstützen, ist ab sofort möglich. In der Villa Kunterbunt ist im Juni ein neues Pilotprojekt gestartet, dass Haupt- und Ehrenamt noch enger zusammenbringt und gleichzeitig für Mitglieder mehr Flexibilität mitbringt: der AWO Förderverein Kita Villa Kunterbunt.

„Bei verschiedenen Treffen im Bezirk und mit unserem Vorstandsmitglied Willi Kaminski haben wir uns über diese Möglichkeit informiert und waren direkt begeistert“, erklärt Raphaela Bultmann, die die AWO Kita Villa Kunterbunt in Bottrop leitet. Die Idee dahinter, (neue) Mitglieder können sich entweder für einen Ortsverein oder den Förderverein der Villa Kunterbunt anmelden.

Das Besondere daran: 85 Prozent der Mitgliedsbeiträge gehen an den Förderverein und stehen damit der Kita zur freien Verfügung. Initiiert wurde diese neue Form der Mitgliedschaft vom AWO Bezirk Westliches Westfalen. Die Villa Kunterbunt ist das erste Pilotprojekt im Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop.Raphaela Bultmann wurde beim Aufbau des Fördervereins tatkräftig von Willi Kaminski und Marion Christeleit unterstützt.

„Als Startkapital haben wir vom Bezirk 2.500 Euro Fördergeld erhalten“, sagt Raphaela Bultmann. Ideen für die Verwendung dieser Gelder und auch der Mittel des Fördervereins gebe es schon viele. Zum einen werden Gelder verwendet, um finanzschwache Familien zu unterstützen, beispielsweise bei Ausflügen. „Einige sind nicht mobil. Wenn wir einen Reisebus für alle mieten, ist dies gar kein Thema.“ Darüber hinaus müsste der U3-Außenbereich dringend erneuert werden. „Der ist ganz schön in die Jahre gekommen.“ Wie die Gelder verwendet werden, entscheidet ein Gremium aus zwei Haupt- und zwei Ehrenamtlichen.

Der Förderverein hat aktuell 19 Mitglieder. „Das erste Mitglied ist eine neue Kindergartenmama, die ab Herbst auch für die AWO arbeitet“, freut sich Raphaela Bultmann, die bei allen Eltern fleißig Werbung für den neuen Förderverein macht. Unter den ersten Mitgliedern sind auch Villa Kunterbunt Mitarbeiterinnen Nicola Durand und Katja Uhlmann, für die dies selbstverständlich war. „Das Schöne ist ja, dass man auch wechseln kann – vom Ortsverein in den Förderverein und andersherum.“

Mit den Fördervereinen sollen auch neue Gruppen angesprochen werden. „Viele Eltern möchten gerne gezielt etwas für ihre Kinder tun – hier haben sie die Möglichkeit.“ Das Team der Villa Kunterbunt sammelt nun erste Erfahrungen und teilt sie mit anderen Interessierten. Denn langfristig sollen weitere Fördervereine entstehen.

Ansprechpartnerinnen:
Raphaela Bultmann
02041 372 99 86
Marion Christeleit
marion.christeleit@awo-gelsenkirchen.de
0209 4094 110

Das Frauenhaus

Frauen – mit oder ohne Kinder, die von körperlicher, seelischer und / oder sexueller Gewalt betroffen sind, können sich an uns wenden. Unabhängig von Ihrem Alter, Nationalität oder Konfession finden Sie bei uns eine Unterkunft, Schutz und Beratung – auch ohne eigenes Einkommen oder Vermögen.

Wir wollen Ihnen Mut machen – verschweigen Sie Ihre Misshandlungen nicht länger. Wir sind für Sie und Ihre Kinder da. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns unter der Telefonnummer: 02041 – 40 92 03. Wenn Sie uns nicht zu Bürozeiten kontaktieren können, erreichen Sie uns trotzdem über diese Telefonnummer.

Wenn Sie sich bei uns gemeldet haben, können wir mit Ihnen gemeinsam besprechen, wie es für Sie und möglicherweise auch Ihre Kinder weitergehen kann und legen mit Ihnen gemeinsam fest, was für Sie das Beste in Ihrer aktuellen Situation wäre.

Das Frauenhaus bietet Ihnen – und Ihren Kindern – zunächst Schutz, Unterstützung und Beratung an. Sie können in Ruhe über Ihre Situation nachdenken und mit uns gemeinsam - abhängig von Ihrer Individuellen Situation – einen Lösungsweg erarbeiten, bei dessen Umsetzung wir Sie beraten und begleiten. Die Adresse des Frauenhauses ist anonym.

  • Unser Haus ist ein mehrgeschossiges Haus, in dem jede Etage eine eigene Küche, ein eigenes Badezimmer sowie einen eigenen Gemeinschaftsraum hat. Der Keller und das Außengelände können ebenfalls gemeinsam genutzt werden.
  • Die Etagen haben mehrere Zimmer, wobei Mütter und ihre Kinder einen eigenen Raum bewohnen und pflegen; Alleinstehende Frauen bewohnen je nach Belegung alleine oder zu zweit ein Zimmer. Für die Kinder gibt es einen separaten Raum, der mit den Erzieherinnen des Hauses genutzt wird.
  • Wir bieten Ihnen eine gesicherte Umgebung an; während Sie bei uns sind, organisieren Sie weiterhin selbständig den Alltag für sich und Ihre Kinder.

Ihr Schutz und der Ihrer Kinder sind uns besonders wichtig; deshalb steht bei uns der Datenschutz an erster Stelle. Damit wir die Sicherheit aller Bewohnerinnen und ihrer Kinder aufrecht erhalten können, gelten für alle Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen besondere Regeln, die wir Ihnen zu Beginn erläutern; diese Regeln sind in mehrfachen Sprachen öffentlich im Haus einsehbar und einzuhalten.

Unsere Mitarbeiterinnen sprechen Deutsch, Englisch, Polnisch und Ungarisch.

Unsere Expertinnen verfügen über viele Jahre – teilweise Jahrzehnte Erfahrungen in der Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Wir beraten Sie, wenn Sie einen Ausweg aus Ihrer Situation erreichen wollen. Wir begleiten Sie, wenn Sie die einzelnen Schritte umsetzen werden und unterstützen Sie darin, diesen Weg durchzuhalten.

Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten in Ihrem Interesse, achten auf mögliche Kindeswohlgefährdungen und unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht – es sei denn, sie werden ausdrücklich davon entbunden. Sie bilden sich regelmäßig fort, um den aktuellsten gesetzlichen Stand in der Beratung abbilden zu können und sind in verschiedenen Netzwerken aktiv, um gute Ideen mit in die Arbeit einbinden zu können.

Neben der Arbeit mit Ihnen werden wir für Ihre Kinder und Sie – abhängig von den Interessen, dem Alter der Kinder und den fallbezogenen Möglichkeiten - Fortbildungen, Aktionen, Ausflüge anbieten, die Ihnen und Ihren Kindern helfen, Selbstvertrauen zu entwickeln und ein Leben nach Ihren Gewalterfahrungen vorstellbar werden lassen.

Neben den eigenen AWO-Leitprinzipien sind wir in unserer Arbeit durch internationale Selbstverpflichtungsvereinbarungen der Nationalstaaten in Form von Konventionen, denen die EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt haben, gebunden. Die sogenannte Instanbul-Konvention (siehe Kasten rechts) legt einen besonderen Fokus auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder mit ein (Artikel 2). Dieser Artikel ist unmittelbar für die Arbeit der Mitarbeiterinnen in der Frauenhausarbeit relevant.

Marie Juchacz (1879-1956), Vordenkerin und Gründerin der AWO, verankerte die erste emanzipatorisch ausgerichtete Wohlfahrtsorganisation für die Arbeiterschaft 1919. Damit tat sie den ersten und entscheidenden Schritt, neben den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden eine eigene wohlfahrtspolitische Säule zu etablieren. lhre Grundidee war soziale Fürsorge als Aufgabe und Verpflichtung von Staat und Gesellschaft sicherzustellen, ihre Verankerung im Recht als verlässliche Leistung - kein Gnadenakt! lhr Ziel damals war es, die Not einer Nachkriegsgesellschaft zu lindern und Chancengleichheit für alle durchzusetzen. Arbeiter*innen und ihre Kinder sollten gefördert werden, selbständig für sich und ihre Familien sorgen zu können.

Deshalb bestimmen drei Leitideen die Arbeit der AWO:

  1. Hilfe zur Selbsthilfe
  2. Selbstbestimmung statt Abhängigkeit
  3. Zugang zu Bildung

Das Frauenhaus der AWO Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop besteht seit den 90iger Jahren. Die Einrichtung wurde im Mai 1990 im Sozialausschuss der Stadt Bottrop beschlossen und am 1.April 1992 wurde offiziell die Trägerschaft an die Arbeiterwohlfahrt übergeben. Seitdem wird die Arbeit an den Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ausgerichtet.

Die Personalkosten für das Frauenhaus Bottrop werden im Rahmen der Maßnahmen zum Schutz und der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gefördert.

Darüber hinaus finanzieren wir die Aufenthalte der Frauen und ihrer Kinder über die Vorfinanzierung der abzurechenden Tagessätze durch das Sozialamt der Stadt Bottrop.

Ergänzend erhalten wir private Spenden sowie Spenden von Vereinen und privaten Stiftungen.
Private Sachspenden (Kleidung für Frauen und Kinder, Möbel, elektronische Kleingeräte und Haushaltswaren) nehmen wir ebenfalls an.

Gefördert durch:

Frauenhaus Bottrop

02041 40 92 03

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Die Istanbul - Konvention:

Die Istanbul-Konvention ist handlungsleitend für unsere Arbeit.