Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe (JGH)

Information und Beratung für straffällig gewordene Jugendliche

Der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, wirkt bei den betroffenen Jugendlichen, Heranwachsenden und ihren Familien oft wie ein Schock und bringt alle Beteiligten in eine schwierige Situation.Vorwürfe an ihre Kinder, Scham gegenüber den Verwandten, Freunden und Nachbarn, Angst vor Konsequenzen in der Schule oder am Arbeitsplatz sind nur einige mögliche Reaktionen.
Über allem schwebt die Frage:
Was soll nun werden? Was kommt auf uns zu? Wie sieht die Zukunft aus?
Auf diese und andere Fragen fehlen häufig die Anworten und Ratlosigkeit macht sich breit.

Deshalb hier einige Informationen.
Die Situation für die Betroffenen im Jugendstrafverfahren ist folgende:
Nach der Tat informiert die Polizei oder die Staatsanwaltschaft die Jugendgerichtshilfe - JGH. Dann werden wir - als freier Träger der Jugendhilfe - auf Wunsch der Erziehungsberechtigten bzw. des jungen Volljährigen tätig.
Was macht die Jugendgerichtshilfe ?

Die JGH soll dem Gericht helfen, eine Entscheidung zu treffen, welche die persönliche Entwicklung und Situation des Betroffenen berücksichtigt. Dazu werden persönliche Gespräche mit den Jugendlichen und ihren Eltern geführt, um die notwendigen Informationen zu erhalten.
Nachdem von uns ein schriftlicher Bericht angefertigt wurde, nehmen wir dann an dem Gerichtstermin teil und machen dem Richter und Staatsanwalt einen Vorschlag, wie das Jugendstrafverfahren abgeschlossen werden kann. Wir helfen z. B. bei

  • Auflagen und Weisungen
  • Konfliktschlichtung und
  • Täter-/Opfer-Ausgleich
Wir beraten
  • Heranwachsende, Eltern und ihre Kinder, die aufgrund von Straftaten mit der Polizei und dem Gericht zu tun haben
Wir begleiten
  • Heranwachsende, Jugendliche und Eltern zur Gerichtsverhandlung
  • zur Schule oder zum Arbeitsplatz
Wir erarbeiten
  • Hilfestellungen zur Erziehung
Wir vermitteln
  • Kontakt zu geeigneten Fachdiensten: Drogenberatung, Erziehungsberatung, Familienhilfe, Migrationsberatung usw.
  • in Gruppenarbeiten zur Vermeidung neuer Straffälligkeit
  • in zeitlich begrenzte Betreuungsweisen

Unsere Ansprechpartnerinnen für Sie

0209 94 43 42-34

Frau Dagmar Müller

Bahnhofsvorplatz 4
45879 Gelsenkirchen

0209 94 43 42-34
0209 94 43 42-18

Benjamin Kasper

Bahnhofsvorplatz 4
45879 Gelsenkirchen

0209 944342 -38

Frau Jessica Nebel

Bahnhofsvorplatz 4
45879 Gelsenkirchen

0209 94 43 42-37
0209 94 43 42-18

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