Kooperationen mit „Offenen Ganztagsgrundschulen“

Was ist eine „Offene Ganztagsgrundschule“?
Das Programm der „Offenen Ganztagsgrundschule“ soll unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten bündeln und am Standort Schule zu einem sich ergänzendem Ganzen zusammenführen. Dabei sind außerschulische Partner (Freie Träger der Jugendhilfe, Musikschule, Sportvereine etc.) aufgefordert, das neue Programm durch ihre Förderkurse und Bildungsangebote zu ergänzen.
Durch die Vielzahl der von den außerschulischen Experten eingebrachten Kurs- und Projektangeboten wird jedem Kind die Chance eröffnet, je nach individuellem Bedarf in den unterschiedlichsten Bildungsbereichen gefördert zu werden.
Ein wesentlicher Vorteil der „Offenen Ganztagsgrundschule“ liegt auch darin, dass die Kinder zukünftig an der Schule alle Angebote aus einer Hand bekommen, ohne große Wege zurückzulegen.
Die „Offene Ganztagsgrundschule“ wird so zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lebens und Lernens werden, wo die Kinder Freizeit und konzentriertes Lernen miteinander verbinden können. Des Weiteren fühlen die Kinder sich in der Gemeinschaft wohl und angenommen.
Immer mehr Grundschulen entschließen sich „Offene Ganztagsgrundschule“ zu werden. „Offen“ bedeutet, Grundschulkinder sind herzlich e inge laden daran teilzunehmen, es besteht aber keine Verpflichtung zur Teilnahme. „Ganztagsgrundschule“ heißt, Ihre Kinder werden täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr betreut. Dies gilt auch in der Ferienzeit, mit Ausnahme von festgesetzten Betriebsferien, wie es sie auch in den Kindertagesstätten gibt (drei Wochen in den Sommerferien und an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr).

 

Warum „Offene Ganztagsgrundschule“?

Mit den Betreuungszeiten der „Offenen Ganztagsgrundschule“ ist es für Mütter und Väter wesentlich leichter, einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu finden. Darüber hinaus hat nicht zuletzt die Pisa-Studie deutlich gemacht, dass deutsche Schüler im europäischen Vergleich mit Ländern mit einem ganztägigen Schulangebot deutlich schlechter abschneiden. Die „Offene Ganztagsgrundschule“ ist eine Reaktion auf diese Studie und ein erster Schritt zur Einführung der ganztägigen Schulpflicht.

 

Was bietet die „Offene Ganztagsgrundschule“?

Im Vormittagsbereich findet ganz normal der Schulunterricht statt, wobei den Kindern der „Offenen Ganztagsgrundschule“ eine Betreuung von acht Uhr an, auch bei Unterrichtsausfall, garantiert ist. Im Nachmittagsbereich kooperieren die Schulen mit freien Jugendhilfeträgern wie der Arbeiterwohlfahrt. Wir sorgen dafür, dass die Kinder nach dem Schulunterricht zunächst eine warme Mahlzeit erhalten, wobei eine gesunde und ausgewogene Ernährung für uns eine selbstverständliche Verpflichtung darstellt. Im Anschluss an das Mittagsessen werden die Hausaufgaben erledigt. Jedes Kind soll in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre seine Hausaufgaben konzentriert erledigen können. Unser Personal steht bei Verständnisfragen hilfreich zur Seite. Sind die Hausaufgaben erledigt, rundet ein musisch-kulturelles, sportliches oder kreatives Freizeitangebot den Ganztagsschulalltag ab.

 

Wer betreut die Kinder im Nachmittagsbereich?

Eine Gruppe im Nachmittagsbereich der „Offenen Ganztagsgrundschule“ besteht aus ca. 25 Kindern. Pro Gruppe beschäftigen wir eine Fachkraft. Unsere Fachkräfte haben eine ErzieherInnen- oder eine vergleichbare Ausbildung. Die Fachkräfte werden von 2-3 Ergänzungskräften pro Gruppe unterstützt. Für spezielle Freizeitangebote engagieren wir zusätzlich „Fachleute“.

 

Was kostet die „Offene Ganztagsgrundschule“?

Die Stadt Gelsenkirchen erhebt für die Teilnahme an der „Offenen Ganztagsgrundschule“ einen Elternbeitrag, der nach Einkommen gestaffelt ist und sich nach folgender Tabelle richtet:

 

Stufe

Jahreseinkommen

Entgelt

1

bis 12.271 €

0,00 €

2

bis 24.542 €

17,50 €

3

bis 36.813 €

35,00 €

4

bis 49.084 €

50,00 €

5

bis 61.355 €

65,00 €

6

über 61.355 €

100,00 €

 

Die Kosten für das Mittagessen entstehen zusätzlich und belaufen sich derzeit auf 53,50 € im Monat. Bezieher von ALG II, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten auf Antrag bei der Stadt Gelsenkirchen eine Ermäßigung und bezahlen eine monatliche Pauschale von 21,35 €.


In Bottrop wird unabhängig vom Einkommen ein Elternbeitrag von 40,00 € pro Monat erhoben. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder SozialhilfeempfängerInnen zahlen einen ermäßigten Beitrag von 25,00 € im Monat. Eine Mahlzeit kostet in Bottrop 2,00 €, ermäßigt 0,50 €.

 

 

 

 

 
Unsere Ansprechpartner für Sie
Herr Frank Mortier
Raum: 18
Grenzstr. 47
45881 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/4094 112
Fax: 0209/1778750
Frau Gabriele Müller-Pozorski
Franz-Kafka-Str. 28
46242 Bottrop
Telefon: 02041 / 57122
Fax: 02041 / 162084